Seit der Einführung der neuen Abgasnorm EU-Stage-V im Jahr 2020 ist die Einhaltung strengerer Emissionsgrenzwerte im europäischen Off-Road-Bereich sowie auf Binnengewässern verpflichtend. Unsere Motoren und Generatoren namhafter Hersteller verfügen über eine Leistung von 3 kW bis 816 kW. Danke dank modernster Abgasnachbehandlung brauchen Sie sich um Ihre Abgaswerte, keine Sorgen zu machen. Unsere Stage-V-Motoren garantieren nicht nur herausragende Leistung, sondern auch eine umweltfreundliche und nachhaltige Lösung.
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Neumotoren
Neumotoren
Sebastian Pfluger
Vertrieb Industriemotoren & Aggregate
Julian Seipp
Vertrieb Industriemotoren & Aggregate
Karsten Stelter
Vertrieb Marinemotoren & Aggregate
Sebastian Pfluger
Vertrieb Industriemotoren & Aggregate
Julian Seipp
Vertrieb Industriemotoren & Aggregate
Karsten Stelter
Vertrieb Marinemotoren & Aggregate
Eine Abgasnorm legt die Emissionsgrenzwerte für Fahrzeuge und Schiffe fest, darunter Kohlenstoffmonoxid, Stickoxide, Kohlenwasserstoffe und Partikel. Diese Grenzwerte werden entsprechend der spezifischen Eigenschaften des Motors und des Fahrzeugtyps angepasst. Die EU-Stage-V-Norm setzt neue Standards für die Emissionswerte von Verbrennungsmotoren sowohl auf Binnenschiffen als auch im Off-Road-Bereich. Für all diese Bereiche haben wir Ihnen passende Stage-V-Motoren im Sortiment.
Am 16. September 2016 wurde die Europäische Emissionsverordnung (EU) 2016/1628 – Stage V veröffentlicht. Diese Regelung gilt für Dieselmotoren mit einer Leistung von 19 kW bis 560 kW, die in die Kategorie der Non-Road-Mobile-Machines (NRMM) fallen. Der Begriff “Non-Road Mobile Machine” bezieht sich auf mobile Maschinen und Geräte, die keine Personen oder Güter auf der Straße transportieren und von Verbrennungsmotoren angetrieben werden. Dazu gehören Stromerzeuger, Baustellenfahrzeuge, Gabelstapler, mobile Kräne, handgeführte Geräte, Lokomotiven, Binnenschiffe sowie Motorboote mit einer Mindestleistung von 37 kW. Seit 2019 müssen die Abgasemissionen dieser Maschinen reduziert werden.
Die Stage-V-Verordnung ist in der gesamten Europäischen Union gültig und muss ab dem 1. Januar 2017 angewendet und ab dem 1. Januar 2019 umgesetzt werden. Für Motoren mit einer Leistung zwischen 56 kW (76 PS) und 130 kW (177 PS) gilt die Umsetzungspflicht seit dem 1. Januar 2020. Seit 2021 erfolgt eine vollständige Umsetzung.
Diese Abgasnorm betrifft sowohl Fremdzündungs- als auch Selbstzündungsmotoren sowie Gasmotoren aller Leistungsklassen.
Ja, Sie haben recht. Die Abgasnorm EU-Stage V und die Verordnung Tier 4 Final sind ähnliche Standards, die den Abgasausstoß von Off-Road-Motoren regulieren. Die Emissionsgrenzwerte für Dieselmotoren sind in beiden Standards fast identisch. Der entscheidende Unterschied besteht darin, dass die EU-Stage V für alle Verbrennungsmotoren gilt, während Tier 4 Final in den USA nur für Dieselmotoren gilt. Dies bedeutet, dass EU-Stage V auch für Benzinmotoren und andere Verbrennungsmotoren wie Gasmotoren oder Hybridmotoren gilt.
Die Einführung der neuen Abgasnorm ist aus mehreren Gründen von entscheidender Bedeutung:
Im Gegensatz zur vorherigen EU-Verordnung werden in der Stufe V alle Motoren mit einer Leistung von über 560 kW einbezogen. Darüber hinaus berücksichtigt die Stufe V alle Verbrennungsmotoren mit variabler und konstanter Drehzahl.
Um einen reibungslosen Übergang zur Produktion von Stage-V-Motoren gemäß zu gewährleisten, wurde in der Emissionsverordnung eine Übergangszeit von 24 Monaten festgelegt. Diese beginnt mit dem Inkrafttreten der Stufe-V-Verordnung. Davon betroffen sind Motoren, die bereits den Standards der Stufe IV entsprechen und bis zum Inkrafttreten der Verordnung hergestellt wurden.
Motoren mit einer Leistung zwischen 56 kW und 130 kW, die den Anforderungen der Stufe IV entsprechen und bis zum 31.12.2019 hergestellt wurden, dürfen daher bis Mitte 2021 eingebaut werden. Der Verkauf solcher Anwendungen ist im europäischen Markt bis zum 31.12.2021 erlaubt. Das heißt im Umkehrschluss: Bei Sauer & Sohn erhalten Sie vor allem Stage-V-Motoren, welche die strengen Abgasnormen erfüllen.
Von dieser Übergangsregelung ausgenommen sind Hersteller, die jährlich weniger als 100 Off-Road-Einheiten produzieren. In diesen Fällen verlängern sich die Zeiträume für Produktion und Verkauf um jeweils sechs Monate. Motoren der Stufe IIIA mit einer Festdrehzahl unterliegen denselben Übergangsbestimmungen wie Stufe-IV-Antriebe und können beispielsweise als Range-Extender in mobilen Anlagen verwendet werden.
Das Ende der bisherigen Emissionsverordnung bedeutet jedoch nicht zwangsläufig das Aus für ältere Maschinen. Die Verordnung enthält eine Bestimmung, die Reparaturen, Überholungen oder Änderungen an bestehenden Motoren erlaubt. Dadurch muss im Falle von Schäden die vorhandene Anlage nicht unmittelbar durch einen neuen Stage-V-Motor ersetzt werden.
Es gibt verschiedene Technologien zur Reduzierung von NOx-Emissionen und Partikelanzahl, wie zum Beispiel Systeme zur Abgasnachbehandlung, darunter Rußpartikelfilter und selektive katalytische Reduktion (SCR). Jedes dieser Systeme hat seine Vor- und Nachteile, und eine gleichwertige Reduzierung beider Schadstoffe gestaltet sich als herausfordernd.
Unsere Motorenhersteller wie FPT und Lombardini Marine haben sich auf den Übergang zur neuen Abgasnorm vorbereitet und eine breite Palette an Stage-V-Motoren entwickelt sowie bestehende Motoren auf die neueste Abgasstufe zertifiziert. Die Industriemotoren erfüllen die Anforderungen der neuen Abgasnorm. Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne unverbindlich.