Mit dem Jahr 2020 beginnt nicht nur eine neue Dekade, sondern es gibt auch wieder Neues in Sachen Abgasnorm. Für On-Road-Anwendungen gilt mit dem neuen Jahr die Abgasauflage Euro VI. Auch im Off-Road-Bereich gibt es durch die Emissionsverordnung Stufe V der EU Neuerungen.
Die 2016 verabschiedete EU Emissionsverordnung Stufe V ist am 3. Mai 2017 in Kraft getreten. Durch die Verordnung sollen die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe, luftverunreinigende Partikel geregelt und die Typgenehmigung der Verbrennungsmotoren für sogenannte Off-Road Anwendungen wie beispielsweise mobile Maschinen oder Geräte vorgenommen werden.
Nach der EU Stufe V Emissionsverordnung müssen ab dem 1. Januar 2020 alle Motoren mit einer Leistung zwischen 56 kW und 130 kW, die in den europäischen Markt abgesetzt werden, die Abgasstufe Stage V erfüllen.
Bereits im Vorjahr waren schon Dieselmotoren unter 56 kW sowie über 130 kW Leistung von dieser Verordnung betroffen. Im Unterschied zu den vorangegangenen Abgasstufen müssen sich auch kleinere Verbrennungskraftmaschinen unter 19 kW und ab 560 kW Leistung an die Stufe V-Verordnung halten.
Übergangsphase für Motoren der Stufe IV
In der Emissionsverordnung ist zudem ein Übergangszeitraum vorgesehen. (siehe Grafik)
Dieser Zeitraum beginnt mit dem Stichtag der Stage V Verordnung. Davon betroffen sind Motoren, die der Stufe IV entsprechen und bis zum Stichtag der Stufe V produziert wurden. Motoren zwischen 56 kW und 130 kW Leistung, die der Stufe IV entsprechen und bis 31.12.2019 produziert wurden, dürfen demnach bis Mitte 2021 in Maschinen verbaut und in Betrieb genommen werden. Bis zum 31.12.2021 ist der Verkauf solcher Anwendungen im europäischen Markt zulässig.
Ausgenommen von dieser Übergangsregelung sind Hersteller, die weniger als 100 Off-Road-Einheiten jährlich produzieren. Die Zeiträume für Produktion und Verkauf verlängern sich hier jeweils um sechs Monate.
Zusätzlich ist noch zu beachten, dass Motoren der Stufe IIIA mit Festdrehzahl der gleichen Übergangsregelung der Stufe IV Motoren unterliegen. Diese Motoren können beispielsweise als Range-Extender in mobilen Anlagen eingebracht werden.
Nachrüstungen für Ihre alten Motoren
Das Ende der bisherigen Abgasstufen bedeutet jedoch nicht das Ende für Ihre alten Maschinen. In der Verordnung ist, so die Beobachterin des Regelwerkes Elisabetta Gardini, eine Klausel enthalten die zulässt, dass alte Motoren repariert bzw. überholt oder umgerüstet werden können. Somit muss eine Bestandsanlage bei einem Schadensfall nicht direkt gegen einen neuen Motor ausgetauscht werden.
Gerne stehen Ihnen unsere Experten von Sauer&Sohn zur Seite und unterstützen Sie auf Ihrem Weg in die neue Abgasverordnung. So können altgediente Maschinen und Anwendungen ihren gewohnten Betrieb fortsetzen. Auch unterstützen wir Sie gerne bei der Entwicklung eines neuen Antriebkonzeptes mit Stufe V Motor. Dank dem Zusammenspiel unserer Projekttechnik und der Fertigung, ist es uns möglich individuelle Antriebssysteme für unsere Kunden zu entwickeln und zu fertigen.